Mit der Veröffentlichung des Oldenburger Wärmeplans im November 2025 ist ein wichtiger Schritt für die Wärmewende in Oldenburg erreicht worden (Wärmeplan | Klimaportal Oldenburg). Die Analyse zeigt deutlich: Die individuelle Wärmepumpe wird in Oldenburg in Zukunft die größte Rolle spielen. Gleichzeitig wurden einige Quartiere mit guten Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb von Wärmenetzen identifiziert. Als Mischform aus zentraler und dezentraler Versorgung können darüber hinaus sogenannte kalte Nahwärmenetze (KNWN) eine geeignete Option im gesamten Stadtgebiet sein.

Was sind kalte Nahwärmenetze? Kalte Nahwärmenetze nutzen oberflächennahe Geothermie. Über Erdwärmesonden wird Wärme aus dem Boden gewonnen (Netztemperatur ca. 8–15 °C) und in einem Leitungsnetz verteilt. Die eigentliche Heiztemperatur entsteht dezentral in den Gebäuden über einzelne Wärmepumpen. Aufgrund der geringen Netztemperatur sind keine gedämmten Rohrleitungen nötig, was die Tiefbaukosten verringert. Das System ist eine interessante Alternative in Bestandsquartieren, die zwar relativ dicht bebaut sind und somit wenig Platz für die Installation einzelner Luft-Wasser-Wärmepumpen bieten, sich jedoch nicht für den wirtschaftlichen Betrieb klassischer „warmer“ Wärmenetze eignen.

Um KNWN-Projekte in Zukunft besser unterstützen zu können, wurde im Rahmen des Wärmewende Nordwest-Projektes ein umfassendes Rechtsgutachten zum Flächenzugriff für kalte Nahwärmenetze erstellt.

Das von BBG und Partner erstellte Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Der Errichtung und dem Betrieb kalter Nahwärmenetze stehen grundsätzlich keine rechtlich unüberwindbaren Hindernisse entgegen.

Bei der Nutzung privater Flächen können Leitungen und Erdsonden rechtlich als „Versorgungsleitungen eingeordnet und bestehende Leitungsrechte im Grundbuch häufig genutzt werden. Aber auch ohne einen ausdrücklichen Eintrag können unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Duldungspflichten greifen. Damit bestehen praktikable Möglichkeiten, kalte Nahwärmenetze auf privaten Flächen rechtssicher umzusetzen.

Um die Realisierung von KNWN zu unterstützen, kann die Kommune auch ihre öffentlichen Flächen (z.B. Straßen und Bürgersteige) für Erdwärmesonden und Leitungen zur Verfügung stellen. Für öffentliche Flächen in Niedersachsen gilt, dass dem Grunde nach ein Anspruch auf Gestattung der Untergrundnutzung besteht und diese Verträge flexibel ausgestaltet werden können. Auch differenzierte oder sogar entgeltfreie Lösungen sind demnach möglich. Kommunen verfügen damit über erheblichen Gestaltungsspielraum, um quartiersbezogene Wärmelösungen aktiv zu unterstützen.

Das Gutachten schafft die notwendige rechtliche Planungssicherheit, um solche Projekte fundiert prüfen und – wo sinnvoll – umsetzen zu können.

Kalte Nahwärmenetze sind rechtlich umsetzbar und können – ergänzend zur individuellen Wärmepumpe – ein Baustein der kommunalen Wärmewende sein.

Die Lang- und Kurzfassung des Rechtsgutachtens können hier eingesehen werden:

Download: Langfassung des Rechtsgutachtens

Download: Kurzfassung des Rechtsgutachtens

Weitere Informationen können auch in den folgenden Veröffentlichungen der Kanzlei gefunden werden:

„Kalte Nahwärme im Spannungsfeld von Eigentum, Straße und Wettbewerb“ (ZUR 2026, S. 75 bis 84)

„Kalte Nahwärmenetze in der kommunalen Wärmeplanung“ (Die Gemeinde – Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein 1/2026, S. 16 f., demnächst abrufbar unter https://www.shgt.de/die-gemeinde/jahrgang-2026)